Rita Römer-Moch   Rechtsanwältin

 

Kurzprofil

Die Kanzlei Römer-Moch wurde 1983 gegründet und ist eine typische Einzelkanzlei mit all ihren Vorteilen wie intensive individuelle Beratung und Betreuung. Das Spektrum der angebotenen Leistungen im Familienrecht, Betreuungsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht und Vertragsrecht deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs, des Handwerks als auch der Unternehmen primär des Mittelstandes ab.

Die Kanzleiräume sind im Pfälzer Weg 20 in Wesseling-Keldenich, zwischen Köln und Bonn, nur zehn Minuten Fahrtzeit zum Amtsgericht Brühl entfernt. Mit der Buslinie 999 gelangen Sie zur Haltestelle “Schulstraße”, von dort sind es zur Kanzlei nur wenige Minuten Fußweg. Vor der Kanzlei sind zudem ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden.

Bürozeiten sind:

montags bis freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr.

Nach Absprache und bei Bedarf sind Besprechungstermine auch in den Abendstunden und vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV.


 

Rita Römer-Moch

Pfälzer Weg 20
D-50389 Wesseling

Telefon: 02236- 44 964

Fax: 02236- 46 798

E-Mail: anwalt@roemer-moch.de



Fachgebiete/Charakteristika

Frau Römer-Moch ist seit März 1983 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie ist vor allen bundesdeutschen Gerichten auftretungsberechtigt. Im selben Jahr hat sie sich als selbständige Rechtsanwältin in Wesseling niedergelassen. Die theoretische Ausbildung zur Fachanwältin für Familienrecht schloss sie 2007 ab.

Rechtsanwältin Römer-Moch ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ferner ist sie Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Kölner Anwaltverein und im Deutschen Familiengerichtstag e.V. Frau Römer-Moch spricht gut Englisch.

Rechtsanwältin Römer-Moch betreut ihre Mandanten von der Annahme des Mandates bis zum Abschluss persönlich. Bei der Bearbeitung ihrer Mandate legt sie Wert auf Einfühlungsvermögen gepaart mit Zuverlässigkeit, Durchsetzungskraft und hoher fachlicher Kompetenz.

Rechtsanwältin Rita Römer-Moch bearbeitet schwerpunktmäßig

1. Familienrecht

Auf dem Gebiet des Familienrechtes bearbeitet Rechtsanwältin Römer-Moch vornehmlich Ehescheidung sowie Regelungen des Ehegatten- und Kindesunterhaltes, des Umgangs- und Sorgerechtes sowie Vermögensauseinandersetzungen anlässlich der Scheidung.

Die Beratung der Mandanten empfiehlt sich bereits vor oder unmittelbar nach einer Trennung. Der Beratungsbedarf ergibt sich neben den Fragen des Unterhaltes häufig auch im Zusammenhang mit der Nutzung der Ehewohnung und Aufteilung des Hausrates.

Frau Römer-Moch verfügt aufgrund ihrer jahrelangen Tätigkeit als Verfahrenspflegerin über einen großen Erfahrungsschatz bei Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten. Immer häufiger werden in Unterhaltsangelegenheiten die Ansprüche von betagten Eltern gegenüber ihren Kindern sowie die Ansprüche der Mutter eines nichtehelichen Kindes gegen den Vater.

 

 

2. Betreuungsrecht

Rechtsanwältin Römer-Moch verfügt über eine 20-jährige Erfahrung als anwaltliche Berufsbetreuerin. Wer aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung beispielsweise durch einen Unfall oder im hohen Alter seine Angelegenheit nicht mehr selber erledigen kann, erhält vom zuständigen Vormundschaftsgericht einen Betreuer. Häufig ist eine Fremdbetreuung von den Betroffenen oder in der Familie nicht erwünscht. Aufgrund dessen ist eine frühe Vorsorge unerlässlich. Rechtsanwältin Römer-Moch berät Sie zum Thema

Dabei legt sie Wert auf die individuellen Wünsche des Mandanten und dessen Familiensituation.

 

 

 

3. Erbrecht

Rechtsanwältin Römer-Moch berät und vertritt Sie auch auf dem Gebiet des Erbrechts. Dies betrifft Regelungen, wie die Mandanten das eigene Vermögen nach ihrem Tod verteilen wollen. Dabei sind Fragen der gesetzlichen Erbfolge, der Errichtung eines Testamentes oder eines Erbvertrages und Fragen der Kinder aus verschiedenen Ehen bedeutsam.

Nach einem Erbfall berät und vertritt sie ihre Mandanten bei der Erbauseinandersetzung, Durchsetzung eines Pflichtteils, bei Beantragung eines Erbscheins und der Errichtung eines Nachlasswertverzeichnisses.

 

4. Unfallregulierung

Die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen ist seit Jahren ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei Römer-Moch. Dabei geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit der Versicherung. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Den Mandanten empfiehlt es sich, möglichst schnell nach einem Unfall anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

 

 

5. Vertragsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei Römer-Moch liegt im allgemeinen Vertragsrecht, insbesondere im Bereich Kauf- und Werkvertragsrecht. Frau Römer-Moch, die aufgrund ihrer Biografie im Mittelstand verwurzelt ist, berät ihre Mandanten bei Vertragsentwürfen und vor allem auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen.

 

 

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