Rita Römer-Moch Rechtsanwältin
Kurzprofil
Die Kanzlei
Römer-Moch wurde 1983 gegründet und ist eine typische Einzelkanzlei mit all
ihren Vorteilen wie intensive individuelle Beratung und Betreuung. Das Spektrum
der angebotenen Leistungen im Familienrecht, Betreuungsrecht, Erbrecht,
Verkehrsrecht und Vertragsrecht deckt den gesamten Beratungsbedarf des
Privatbereichs, des Handwerks als auch der Unternehmen primär des Mittelstandes
ab.
Die Kanzleiräume sind
im Pfälzer Weg 20 in Wesseling-Keldenich, zwischen Köln und Bonn, nur zehn
Minuten Fahrtzeit zum Amtsgericht Brühl entfernt. Mit der Buslinie 999 gelangen
Sie zur Haltestelle “Schulstraße”, von dort sind es zur Kanzlei nur wenige
Minuten Fußweg. Vor der Kanzlei sind zudem ausreichend Parkmöglichkeiten
vorhanden.
Bürozeiten sind:
montags
bis freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr.
Nach Absprache und
bei Bedarf sind Besprechungstermine auch in den Abendstunden und vor Ort beim
Mandanten möglich.
Die Kanzlei arbeitet
mit moderner EDV.
Rita Römer-Moch
Pfälzer Weg 20
D-50389 WesselingTelefon: 02236- 44 964
Fax: 02236- 46 798
E-Mail: anwalt@roemer-moch.de
Fachgebiete/Charakteristika
Frau Römer-Moch ist seit März 1983 als
Rechtsanwältin zugelassen. Sie ist vor allen bundesdeutschen Gerichten
auftretungsberechtigt. Im selben Jahr hat sie sich als selbständige
Rechtsanwältin in Wesseling niedergelassen. Die theoretische Ausbildung zur
Fachanwältin für Familienrecht schloss sie 2007 ab.
Rechtsanwältin Römer-Moch ist Mitglied des
Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ferner ist sie Mitglied in der
Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Kölner Anwaltverein und im Deutschen
Familiengerichtstag e.V. Frau Römer-Moch spricht gut Englisch.
Rechtsanwältin Römer-Moch betreut ihre
Mandanten von der Annahme des Mandates bis zum Abschluss persönlich. Bei der
Bearbeitung ihrer Mandate legt sie Wert auf Einfühlungsvermögen gepaart mit
Zuverlässigkeit, Durchsetzungskraft und hoher fachlicher Kompetenz.
Rechtsanwältin Rita Römer-Moch bearbeitet
schwerpunktmäßig
1. Familienrecht
Auf dem Gebiet des Familienrechtes bearbeitet Rechtsanwältin Römer-Moch vornehmlich Ehescheidung sowie Regelungen des Ehegatten- und Kindesunterhaltes, des Umgangs- und Sorgerechtes sowie Vermögensauseinandersetzungen anlässlich der Scheidung.
Die Beratung der Mandanten empfiehlt sich
bereits vor oder unmittelbar nach einer Trennung. Der Beratungsbedarf ergibt
sich neben den Fragen des Unterhaltes häufig auch im Zusammenhang mit der
Nutzung der Ehewohnung und Aufteilung des Hausrates.
Frau Römer-Moch verfügt aufgrund ihrer
jahrelangen Tätigkeit als Verfahrenspflegerin über einen großen
Erfahrungsschatz bei Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten. Immer häufiger
werden in Unterhaltsangelegenheiten die Ansprüche von betagten Eltern gegenüber
ihren Kindern sowie die Ansprüche der Mutter eines nichtehelichen Kindes gegen
den Vater.
2. Betreuungsrecht
Rechtsanwältin Römer-Moch verfügt über eine 20-jährige Erfahrung als anwaltliche Berufsbetreuerin. Wer aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung beispielsweise durch einen Unfall oder im hohen Alter seine Angelegenheit nicht mehr selber erledigen kann, erhält vom zuständigen Vormundschaftsgericht einen Betreuer. Häufig ist eine Fremdbetreuung von den Betroffenen oder in der Familie nicht erwünscht. Aufgrund dessen ist eine frühe Vorsorge unerlässlich. Rechtsanwältin Römer-Moch berät Sie zum Thema
Dabei legt sie Wert auf die individuellen
Wünsche des Mandanten und dessen Familiensituation.
3. Erbrecht
Rechtsanwältin Römer-Moch berät und vertritt Sie auch auf dem Gebiet des Erbrechts. Dies betrifft Regelungen, wie die Mandanten das eigene Vermögen nach ihrem Tod verteilen wollen. Dabei sind Fragen der gesetzlichen Erbfolge, der Errichtung eines Testamentes oder eines Erbvertrages und Fragen der Kinder aus verschiedenen Ehen bedeutsam.
Nach einem Erbfall berät und vertritt sie
ihre Mandanten bei der Erbauseinandersetzung, Durchsetzung eines Pflichtteils,
bei Beantragung eines Erbscheins und der Errichtung eines
Nachlasswertverzeichnisses.
4. Unfallregulierung
Die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen ist seit Jahren ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei Römer-Moch. Dabei geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit der Versicherung. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Den Mandanten empfiehlt es sich, möglichst schnell nach einem Unfall anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
5. Vertragsrecht
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei Römer-Moch liegt im allgemeinen Vertragsrecht, insbesondere im Bereich Kauf- und Werkvertragsrecht. Frau Römer-Moch, die aufgrund ihrer Biografie im Mittelstand verwurzelt ist, berät ihre Mandanten bei Vertragsentwürfen und vor allem auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen.